Neue Corona - Massnahmen für Vereine

25. 04. 2021
Vorschaubild zur Meldung: Neue Corona - Massnahmen für Vereine

Meldung vom FLB:

"Kinder bis 14 Jahre dürfen in 5er-Gruppen trainieren

Die "Bundes-Notbremse" tritt in Kraft und bringt auch Änderungen für den (Fußball-)Sport mit sich. Im Gegensatz zu bisher regelt das Gesetz einheitlich, wie in Regionen mit höheren Inzidenzen mit Sport im Freien umzugehen ist. 

Das gilt über der 100er-Grenze!

Mit den beschlossenen Änderungen im Bundesinfektionsschutzgesetz, das am Samstag, den 24. April 2021 offiziell in Kraft treten wird und einheitlich das Vorgehen bei einer Inzidenz über 100 erklärt, ergibt sich für den Kinder- und Jugendsport in Brandenburg eine neue Möglichkeit. Demnach ist ab dem genannten Tag generell der kontaktlose Gruppensport im Freien für fünf Kinder bis zum 14. Lebensjahr zulässig. Der Trainer/Betreuer muss dann allerdings auf Anforderung der zuständigen Behörde einen negativen Corona-Test vorlegen können der nicht älter als 24 Stunden ist. 

Darüber hinaus ist innerhalb der Regelungen des Infektionsschutzgesetzes in Brandenburg (aber auch in ganz Deutschland) für Erwachsene lediglich Individualsport im Freien allein, zu zweit oder mit dem Angehörigen des eigenen Haushaltes gestattet.

Die neuen Regeln zur Pandemie-Eindämmung sind zum Teil schärfer als die in der Brandenburger Infektionsschutzverordnung festgelegten. Sie sollen jeweils ab dem übernächsten Tag gelten, wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Schwelle von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wird. Sie sollen so lange in Kraft bleiben, bis die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 unterschreitet - dann treten die Extra-Auflagen am übernächsten Tag wieder außer Kraft. Die Bundes-Notbremse soll grundsätzlich bis Ende Juni 2021 gelten.

Die seit längerem vorhandene Möglichkeit des Trainings- und Wettkampfbetriebes (ohne Zuschauer) für Sportler*innen mit dem Status Bundes- bzw. Landeskader bleibt derweil bestehen.

Und was gilt unter der 100er-Grenze?

Liegt oder fällt die Inzidenz unter 100, dann greifen die Regeln, die zuvor im jeweiligen Bundesland galten. Diese orientieren sich an den Bund-Länder-Beschlüssen von Anfang März, als Öffnungen in mehreren Stufen festgelegt wurden. 

Für Brandenburg gilt: Kontaktloser Sport ist auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu zehn Personen in dokumentierten Gruppen erlaubt. Für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren ist gemeinsamer Sport in einer Gruppe bis zu 20 Personen (zuzüglich Aufsichtspersonal) gestattet."

 

 

 

 

Bild zur Meldung: ESV Lok Falkenberg